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Arbeitsrecht
Schnell ist es passiert und das Arbeitsverhältnis wird gekündigt. Jetzt heißt es, schnell handeln. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch in dem Fall, dass Sie als Arbeitgeber meine Unterstützung in der Durchsetzung Ihrer Rechte in einem Kündigungsschutzverfahren benötigen, bin ich für Sie Ihr Ansprechpartner. Ich berate und vertrete Sie gerne in einem Kündigungsschutzverfahren. Auch andere arbeitsrechtliche Themen, die hier beispielhaft aufgeführt werden, spielen eine wichtige Rolle, in denen ich Sie gerne außergerichtlich oder gerichtlich unterstütze:
Sozialversicherungrecht Jeder von uns kann dauerhaft oder vorübergehend erkranken. Dann stellt sich die Frage, wo bekomme ich Hilfe, was kann ich machen. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld. Bei Erwerbsunfähigkeit können Sie einen Antrag auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente stellen. In diesen und anderen Fragen stehe ich Ihnen zur Seite und begleite Sie in einem Widerspruchs- und/oder Klageverfahren. Zu den sozialversicherungsrechtlichen Themen gehören:
Arzt- und Medizinrecht Sie sind Privatpatient und unzufrieden mit Ihrer Arztrechnung oder Kostenerstattung? Ich berate und vertrete Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechts. Auf diesem Rechtsgebiet werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Problemstellungen aufgeworfen:
Miet- und Pachtrecht
Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
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